Ab dem 30.06.22 gibt es die Antigenschnelltest laut Gesetzgeber nicht mehr für alle kostenlos!
Anspruch auf kostenfreie anlasslose Antigenschnelltests besteht bei:
- Kinder unter 5 Jahre
- Schwangere im ersten Trimenon
- Chronisch Kranke,die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können
- Studienteilnehmer, die an klinischen Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben
- Infizierte, die sich in Absonderung befinden und sich freitesten lassen wollen
- Kontaktpersonen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben.
- Pflegepersonen, die Angehörige in der Häuslichkeit pflegen.
- Mitarbeiter und Besucher von Kliniken und Pflegeeinrichtungen
Anspruch auf kostenpflichtige Tests mit einen Eigenanteil von 3 Euro besteht bei:
- Freizeitveranstaltungen Personen, die am gleichen Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen.
- Besuche Personen, die am gleichen Tag Kontakt zu einer Person über 60 Jahren haben oder eine Person mit chronischen Erkrankungen besuchen.
- Rote Corona WarnApp
Der Anspruchsgrund muss gegenüber der Apotheke nachgewiesen werden. Personen mit einer medizinischen Kontraindikation gegen die Impfung brauchen ein ärztliches Zeugnis im Original.
In den 30min vor dem Termin sollten Sie es vermeiden, zu essen, trinken, rauchen und sich die Zähne zu putzen.
Ein Testdurchführung ist nur möglich, wenn Sie symptomfrei sind.
Buchen Sie den Termin über unseren Terminplaner.
Zu dem Termin bringen Sie bitte die unterschriebene Einwilligungserklärung und Ihren Ausweis mit. Die Formulare sind auch bei uns in der Apotheke erhältlich.